Vertragsfragen
In unserem Mieterportal können Sie jederzeit alle wichtigen Dokumente abrufen -von Vertragsunterlagen über Betriebskostenabrechnungen bis hin zu Anträgen und interessanten Informationen.
Neben Kontaktdaten Ihres zuständigen Sachbearbeiters und Hausmeisters können Sie direkt Meldungen abgeben und die Bearbeitungsschritte nachvollziehen.
Bitte reichen Sie das Formular „Aufnahme in die Wohnung“ ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Ausweiskopie des Einziehenden bei Ihrem Sachbearbeiter ein. Im Anschluss erhalten Sie die Meldebescheinigung und ggf. ein angepasstes Klingel- bzw. Briefkastenschild. Das Formular finden Sie unter Service im Mieterportal.
Ein Mitbewohner ist kein Vertragspartner und erwirbt keinen Rechtsanspruch als Mietpartei. Das Anbringen eigener Namensschilder am Briefkasten oder der Haus- und Wohnungstür übernimmt Ihre Genossenschaft. Bitte nehmen Sie keine eigenmächtigen Änderungen vor.
Bitte vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter, um einen neuen Mietvertrag zu erstellen.
Bitte melden Sie sich bei der Verwaltung oder über das Mieterportal.
Der Mietvertrag ist von beiden Vertragspartnern schriftlich zu kündigen. Bitte vereinbaren Sie anschließend einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter, um den Anschlussmietvertrag zu erstellen.
Der offene Betrag ist umgehend per Überweisung auszugleichen. Sie erhalten eine Mahnung mit den erforderlichen Informationen (Bankverbindung usw.). Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, gleichen Sie den Saldo bitte unverzüglich per Überweisung aus.
Ihre Miete wird in voller Höhe von Ihrem Konto per SEPA-Basislastschrift abgebucht. Sobald der Zuschuss vom Amt bei uns eingeht, wird Ihnen das Guthaben nachträglich erstattet.
Die Kündigung muss in Schriftform (mit Originalunterschrift) durch alle Vertragspartner unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gegenüber der WS eG ausgesprochen werden. Ggf. haben Sie mehrere eigenständige Verträge (Wohnung, Stellplatz, Mitgliedschaft), welche auch einzeln gekündigt werden müssen.
Bitte beachten Sie die Besonderheiten zur Kündigung der Mitgliedschaft.
Ihre Mitgliedschaft ist separat zum Mietvertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Jahresende zu kündigen. Im Folgejahr werden Ihre Anteile nach der Mitgliederversammlung ausbezahlt.
Rückfragen oder Einsprüche zu Kostenverauslagungen und Betriebskostenabrechnung müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dies kann per Post, Mail oder bequem über das Mieterportal erfolgen.
Kleintiere sind erlaubt. Für Hunde ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Bitte reichen Sie dazu den Antrag auf Haustierhaltung im Vorfeld bei Ihrem Sachbearbeiter ein. Das Formular finden Sie im Mieterportal unter Service – Formulare.
Bitte füllen Sie den Interessentenbogen online aus und vermerken unter „Sonstiges“ dass Sie bereits Mieter der Genossenschaft sind.