Was bedeutet das für Sie als Mitglied und Nutzer?
> Qualität zu sozial verträglichen Konditionen
Genossenschaftswohnungen sind Lebensraum mit hoher Qualität zu bezahlbaren Preisen.
Jüngere, Ältere, Familien und Alleinstehende leben als Mitglieder und Mieter spekulationsfrei in unserer Wohn-eG. Wir bieten nicht nur Wohnraum, sondern ein Zuhause.
> Sicherheit durch Nutzungsrecht
Mit Ihrem Beitritt zu unserer Wohn-eG, vollständiger Zahlung der Pflichtanteile und dem Einzug in Ihre Wohnung erwerben Sie das lebenslange Nutzungsrecht, d. h. Sie bestimmen über die Länge des Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei der Wohn-eG ausgeschlossen, denn jedes Mitglied ist ja zugleich Miteigentümer!
Natürlich kann ein Mitglied jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen. Ebenso kann nach der Kündigung des Nutzungsvertrages auch die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Schluss eines laufenden Geschäftsjahres gekündigt werden. Ihre Geschäftsanteile werden Ihnen dann unmittelbar nach Feststellung der Bilanz für das zurückliegende Jahr wieder ausbezahlt.
> Mieter im eigenen Haus
Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft sind Sie Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens. Statt Miete zahlen Sie eine Nutzungsgebühr.
Überschüsse der Genossenschaft werden zum überwiegenden Teil nicht als Gewinn ausgeschüttet, sondern u. a. in den Ausbau von Wohn- und Lebensraum und die Anpassung an neuzeitliche Wohnverhältnisse investiert. Auf diese Weise fließen sie an die Mitglieder zurück.
> Ein Mitglied - eine Stimme
Die Wohn-eG organisiert das Wohnen und Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien. Unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Ob man aktiv (als Kandidat) oder passiv (als Wähler) von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, ist jedem selbst überlassen. Auf jeden Fall stehen jedem Mitglied Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu.