Wohnen bei Genossenschaften (Wohn-eG)

Was bedeutet das für Sie als Mitglied und Nutzer?

> Qualität zu sozial verträglichen Konditionen

Genossenschaftswohnungen sind Lebensraum mit hoher Qualität zu bezahlbaren Preisen.

Jüngere, Ältere, Familien und Alleinstehende leben als Mitglieder und Mieter spekulationsfrei in unserer Wohn-eG. Wir bieten nicht nur Wohnraum, sondern ein Zuhause.

 

> Sicherheit durch Nutzungsrecht

Mit Ihrem Beitritt zu unserer Wohn-eG, vollständiger Zahlung der Pflichtanteile und dem Einzug in Ihre Wohnung erwerben Sie das lebenslange Nutzungsrecht, d. h. Sie bestimmen über die Länge des Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei der Wohn-eG ausgeschlossen, denn jedes Mitglied ist ja zugleich Miteigentümer!

Natürlich kann ein Mitglied jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen. Ebenso kann nach der Kündigung des Nutzungsvertrages auch die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Schluss eines laufenden Geschäftsjahres gekündigt werden. Ihre Geschäftsanteile werden Ihnen dann unmittelbar nach Feststellung der Bilanz für das zurückliegende Jahr wieder ausbezahlt.

 

> Mieter im eigenen Haus

Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft sind Sie Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens. Statt Miete zahlen Sie eine Nutzungsgebühr.

Überschüsse der Genossenschaft werden zum überwiegenden Teil nicht als Gewinn ausgeschüttet, sondern u. a. in den Ausbau von Wohn- und Lebensraum und die Anpassung an neuzeitliche Wohnverhältnisse investiert. Auf diese Weise fließen sie an die Mitglieder zurück

 

> Ein Mitglied - eine Stimme

Die Wohn-eG organisiert das Wohnen und Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien. Unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Ob man aktiv (als Kandidat) oder passiv (als Wähler) von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, ist jedem selbst überlassen. Auf jeden Fall stehen jedem Mitglied Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu.

Wie funktioniert die Wohn-eG?

> Genossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen

Genossenschaften sind heute ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt, und einen von den Mitgliedern gewählten Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung kontrolliert und die Grundsätze der Geschäftspolitik zusammen mit dem Vorstand festlegt. Einmal im Jahr entscheidet die Mitgliederversammlung über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand bzw. Aufsichtsrat und wählt die neuen Aufsichtsratsmitglieder.

 

> Eingetragene Genossenschaften - Wirtschaftlich sichere Unternehmensform

Die Wohn-eG bietet durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Ihr Jahresabschluss, die Organisation und die Geschäftsführung wird jedes Jahr von unabhängigen Wirtschaftsprüfern des Verbandes geprüft.

 

Eine Genossenschaft kann weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden.

Die Mitglieder haben keine Nachschüsse zu zahlen, sie haften nur mit ihren Geschäftsanteilen.

 

 > Genossenschaftliche Dienstleistungen

Der Förderauftrag der Genossenschaftlichen für ihre Mitglieder sichert eine moderne Wohnraumbewirtschaftung in einem attraktiven und sicheren, nachbarschaftlichen Umfeld. Als Mitglied werden Ihnen außerdem von uns weitere genossenschaftliche Dienstleistungen, wie z.B. Betreuungs- und andere soziale Dienste, angeboten.

Zum guten und sicheren Wohnen gehört mehr als die eigenen vier Wände. Schon in der Planung einer Wohnanlage achtet Ihre Wohn-eG auf eine effiziente Abstimmung mit Umweltschutz und Infrastruktur. Sie bemüht sich um ausreichende Grünflächen, Spielplätze und Parkmöglichkeiten für ihre Mitglieder. 

Sie wollen Mitglied in unserer Genossenschaft werden?

> Nichts leichter als das!

Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft, der Zustimmung zu Ihrem Beitritt durch den Vorstand und der Einzahlung eines Pflichtanteils sind Sie als Mitglied in unserer Genossenschaft aufgenommen.

 

Ein Anteil beträgt 325,-- EUR.

 

Bei Abschluss eines Nutzungsvertrags für eine Wohnung sind allerdings weitere Geschäftsanteile je nach Lage, Größe und Ausstattung einer Wohnung zu zeichnen und einzuzahlen.

 

Nur als Mitglied erfüllen Sie alle Voraussetzungen, um auch Nutzer unserer Genossenschaftswohnungen zu werden. Wahrscheinlich können Sie dann auch bald Ihr neues Zuhause beziehen. Je nach Nachfrage kann es jedoch sein, dass Sie vorerst nur einen Platz auf unserer Warteliste erhalten und sich noch gedulden müssen. Allerdings werden freiwerdende Wohnungen bevorzugt unseren Mitgliedern angeboten. Die Reihenfolge richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft – je eher Sie Mitglied werden, desto schneller können Sie in Ihr neues Zuhause einziehen.

 

Auch wenn Sie noch auf eine Wohnung warten müssen, entstehen Ihnen mit dem Erwerb der Mitgliedschaft keine Nachteile, sondern wir zahlen derzeit auf Ihr eingezahlte Kapital gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung eine Dividende, die um etliches höher ist als bei den meisten Banken.

 

Wenn Sie möchten, können Sie auch Anteile für Ihr Kind kaufen. Es würde dadurch bereits jetzt in unsere Genossenschaft aufgenommen und kann so später noch schneller von den Vorteilen unserer Wohn-eG profitieren.